Ihr persönlicher Finanzberater                    neutral & unabhängig
                                                           "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will,                                                                                                                      sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) 

   Persönlich - Fair - Unabhängig

 

 

Ich bin Ihr persönlicher Ansprechpartner für eine ganzheitliche Finanzplanung.

Mein Credo - individuell maßgeschneiderte Beratung durch einen Menschen, 
dem Sie vertrauen. Ich unterstütze Sie persönlich vor Ort in meinem Büro in
66773 Schwalbach - gerne auch 
per Telefon und Online-Beratung.


Treffen Sie zukünftig Entscheidungen ungebunden von einer Bank oder Versicherung.
Vereinbaren Sie jetzt unter Kontakt ein unverbindliches & kostenfreies Erstgespräch.

Ich freue mich Sie persönlich kennen zu lernen!

Stefan Meyer

Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD West e. V.
Mitglied im Bundesverband der Immobilienfinanzierer e. V.
Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1 Plus)

News rund um Immobilien, Baufinanzierungen & Versicherungen


Zurück zur Übersicht

03.04.2019

5 verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen:

1. Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen.
Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein.
2. Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz.
Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also.
3. Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab.
In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an.
4. Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein.
Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
5. Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein.
Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.



Zurück zur Übersicht


 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos