Ihr persönlicher Finanzberater                    neutral & unabhängig
                                                           "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will,                                                                                                                      sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) 

Über mich 

Philosophie

Finanzplanung ist Lebensplanung. Deshalb konzentriere ich mich auf die ganzheitliche Beratung und sehe dies als Wertschätzung meiner Mandanten an. Mein Motto: "Der Preis wird vergessen, die Qualität bleibt."

Das Unternehmen

Als Finanzberater betreue ich vor allem Mandanten im Saarland, welche sich eine qualitative & individuelle Finanzplanung wünschen. Ich bin kein Verkäufer(!) von einzelnen Versicherungen oder Bankprodukten, sondern berate Sie individuell zur aktuellen und zukünftigen Lebensphase rund um Ihre Finanzen & Versicherungen. Hierzu zählen u. a. die Themen Vorsorge, Finanzierung, Immobilien, Vermögensberatung. 

Ansprechpartner 

Stefan Meyer, Geschäftsinhaber

Meine Arbeitsweise als Beispiel im Bereich Versicherungen

Zwei interessante Videos, die die Arbeitsweise im Teilbereich Versicherungen erklären. Hierbei führe ich die Zulassung als Versicherungsmakler, welcher im Lager seiner Kunden steht und hier als Sachwalter für Ihre Verträge zuständig ist - beim Abschluss, sowie auch im Schadenfall.

 


Wie arbeitet ein Versicherungsmakler?

Sie als Interessent beauftragen den Makler mit der Vermittlung, bzw. dem Abschluss des benötigten Versicherungsschutzes. Hierzu dient als Grundlage der Maklerauftrag. Über diesen Auftrag wird u. a. der Umfang der Betreuungstätigkeit festgehalten.

Unterschied zum Versicherungsvertreter?

Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter ist der Versicherungsmakler von Versicherungen unabhängig und ist somit Sachwalter des Kunden. Nur diesem schuldet er aus dem Maklerauftrag die Besorgung und Auswahl eines bedarfsgerechten Versicherungsschutzes, sowie dessen Betreuung in Versicherungsangelegenheiten.   

Benötigt ein Versicherungsmakler eine Erlaubnis?

Ordnungsrechtlich stellt die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe nach § 34d I GewO dar. Die Tätigkeit ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 34d II, insbesondere durch Nachweis der erforderlichen Sachkunde, sowie einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung möglich.


 


 


 

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